Lebensversicherung- weil wir uns im Leben um das Leben sorgen
Lebensversicherungen sichern das Risiko - entweder den Tod oder die Langlebigkeit - der versicherten Person in Form einer geldlichen Versicherungsleistung ab. Man unterscheidet zwischen der Todesfall- und der Erlebensfallversicherung, welche entsprechend der Bedürfnisse des Versicherten ausgewählt werden können.
Die Risiko-Lebensversicherung zählt zu den Todesfallversicherungen, deren Leistungen im Todesfall an die Hinterbliebenen, bzw. die bezugsberechtigte Person erfolgt. Sie eignet sich hervorragend zur finanziellen Absicherung von Familie und Kindern, damit diese bei einem Todesfall des Versicherungsnehmers keine finanziellen Risiken erleiden. Für einen Familienvater, der zugleich als Alleinverdiener die Familie ernährt, wäre die Existenz dieser im Todesfall ohne eine Risko-Lebensversicherung sicherlich bedroht. Auch, wenn feste Verbindlichkeiten wie etwa die Hypothek für ein Eigenheim vorliegen, eignet sich eine Risiko-Lebensversicherung zur Absicherung im Todesfall. Viele Kreditgesellschaften verlangen ohnehin bei der Kreditvergabe eine auf das Unternehmen bezogene Lebensversicherung, um einen Ausfall der Zahlungen im Todesfall des Kreditnehmers aufzufangen. Eine Gesundheitsprüfung erfolgt bei den meisten Versicherern für diese Versicherung nicht, allerdings werden für eventuelle Risiken (bsp. Raucher, Motorradfahrer) höhere Versicherungsbeiträge erhoben.
Zu den Erlebensfallversicherungen zählt hingegen die kapitalbildende Lebensversicherung. Die Versicherung zahlt die zuvor vertraglich vereinbarten Leistungen am Ende der erlebten Versicherungsdauer an den Versicherungsnehmer. Bei Nichterleben des Versicherungsendes fällt die Leistung an die bezugsberechtigte Person. Die Dauer der Beitragzahlung endet meist im Alter von 60, bzw. 65 Jahren. Alle bis zu dem Zeitpunkt eingezahlten Beträge, zuzüglich der Überschussbeteiligung und der angefallenen Zinsen, werden dann bei erleben an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Wahlweise kann das in Form einer Einmalzahlung, aber auch in einer Art monatlicher Rente erfolgen. Bei dieser Form der Lebensversicherung ist auch eine vorzeitige Kündigung denkbar, allerdings rentiert sich das in den seltensten Fällen, da der Rückkaufswert bei vorzeitiger Kündigung meist höher ist, als der tatsächliche Vertragswert. |