Eine Reiseversicherung für die schönste Zeit des Jahres

Die Reiseversicherung (nationwide travel insurance) ist speziell auf den Bedarf von jenen Menschen zugeschnitten, die sich – meist über einen längeren Zeitraum - an einem anderen Ort aufhalten. Im Bereich der Reiseversicherung gibt es verschiedene Arten von Versicherung, darunter die Reiserücktrittskostenversicherung, die Reiseabbruchversicherung, die Reisekrankenversicherung, die Reiseunfallversicherung, die Reisegepäckversicherung, die Reiseumbuchungsversicherung sowie auch die Reiseprivathaftpflichtversicherung, Reiserechtsschutzversicherung und die Reiseassistenzversicherung.

Während die Reiserücktrittsversicherung den Versicherungsnehmer zum Beispiel bei Krankheit, Unfall oder Tod vor jenen Gebühren schützt die entstehen, wenn er eine bereits gebuchte Reise nicht antreten kann übernimmt die Reiseabbruchversicherung jene Kosten die anfallen, wenn der Versicherte eine Reise aus einem bestimmten Grund abbrechen muss. Die Leistungen der Versicherung können je nach vertraglicher Vereinbarung sowohl die Rückreise- und Stornierungskosten umfassen. Wenn der Versicherungsnehmer auf Reisen plötzlich krank wird, übernimmt die Reisekrankenversicherung die im Versicherungsvertrag festgehaltenen Kosten wie zum Beispiel Kosten für die Arztbehandlung und vieles mehr. Jene Kosten, die über den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, werden von der Reisekrankenversicherung teilweise oder auch ganz übernommen.

Die Reiseunfallversicherung bietet dagegen einen Versicherungsschutz, wenn es auf Reisen zu einem Unfall kommt, durch den dem Versicherten finanzielle Nachteile entstehen. Die Leistungen der Reiseunfallversicherung können neben Rückhol- und Bergungskosten auch Kosten für weitere Eventualitäten umfassen. Wenn auf Reisen das Gepäck abhanden kommt, erhält der Versicherte bei der Reisegepäckversicherung unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz bzw. eine Erstattung bis zur vereinbarten Höchstgrenze. Die Reiseumbuchungsversicherung übernimmt die Kosten die bei einer Umbuchung entstehen bis zu einer bestimmten Höhe, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Wenn man sich bis zu einem Jahr privat im Ausland aufhält, bietet die Reiseprivathaftpflichtversicherung einen Versicherungsschutz bei Schadensereignissen; der Versicherungsschutz gilt dabei allerdings meist nur in eingeschränktem Umfang. Hier gilt es also, sich beim Versicherungsunternehmen entsprechend zu informieren. Die Reiserechtsschutzversicherung deckt jene Kosten bis zu einer bestimmten Höhe ab, die bei Rechtsstreitigkeiten im Ausland entstehen, während die Reiseassistenzversicherung die Kosten für eine Begleitung (teilweise oder ganz) übernimmt, wenn die versicherte Person auf Reisen Hilfestellungen, beispielsweise durch den Krankenversicherer, in Anspruch nimmt und eine Betreuung benötigt. Die Reiseassistenzversicherung wird darüber hinaus auch von einigen Kreditunternehmen angeboten. Die verschiedenen Reiseversicherungen können mitunter einzeln oder auch im Paket abgeschlossen werden